Sie wollen anwaltliche Unterstützung auf höchstem Niveau? Dann scheuen Sie nicht, Kontakt zu mir aufzunehmen. Je eher
ein Anwalt hinzugezogen wird, desto wahrscheinlicher ist eine erfolgreiche und kostengünstige Lösung Ihres Problems.
Leider versuchen viele Betroffene zunächst, die Angelegenheit selbst zu regeln, wodurch sich die Situation jedoch auch verschlechtern kann. In der
Regel hat dies finanzielle Gründe. Es besteht die Befürchtung, hohen Anwaltskosten ausgesetzt zu werden, und es existiert die Hoffnung, diese Kosten vermeiden zu können. Häufig steht jedoch das
Risiko eines falschen Verhaltens in keinem Verhältnis zu dem Anwaltshonorar für eine frühzeitige, fachkundige Beratung und Vertretung.
Aus diesem Grund möchte ich Ihnen an dieser Stelle einen Überblick über die Gebührenstruktur geben:
Grundsätzlich rechne ich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab. Das bedeutet, dass meine anwaltliche Vertretung im Zivil-, Versicherungs-,
Verkehrszivil- und zivilrechtlichen Arzthaftungsrecht nach dem jeweiligen Streitwert vergütet wird. In Strafsachen und bei Ordnungswidrigkeiten fallen die Gebühren, je nach Verfahrensabschnitt
an, in dem meine Vertretung erfolgt. Auch diese Gebühren sind im RVG festgelegt.
Um Ihnen auch für eine einfache Erstberatung eine konkrete Vorstellung von den Kosten zu geben, die auf Sie zukommen, habe ich eine
Beratungspauschale von 90,00 € inkl. Mwst. eingeführt. Bitte beachten Sie, dass Beratungen im Familienrecht nicht als einfache Erstberatungen
anzusehen sind, weshalb hier eine Gebühr bis 190,00 € zzgl. Mwst. entstehen kann. Selbstverständlich rechne ich die Beratungsgebühr auf das weitere Honorar an, sollte sich aus
der Erstberatung eine umfassende rechtliche Beratung und Betreuung ergeben.
Anfragen in Verkehrsunfallsachen sind kostenlos und unverbindlich. Hierfür können Sie den
Unfallfragebogen unter Downloads verwenden oder
telefonisch bzw. per Email Kontakt zu mir aufnehmen.
Sie müssen auch in anderen Fällen nicht immer die Kosten für meine Vertretung selbst bezahlen. Sollten Sie eine
Rechtsschutzversicherung haben, die Deckungszusage für Ihre Angelegenheit erteilt, übernimmt sie auch die Kosten der anwaltlichen Tätigkeit. Selbstverständlich sind nicht nur
ADAC-Mitglieder gern bei mir gesehen, ich vertrete Sie, egal bei welcher Versicherung Sie den Rechtsschutz abgeschlossen haben.
Auch wenn Sie Anspruch auf Beratungs- oder Prozesskostenhilfe haben, müssen Sie die Kosten der anwaltlichen Tätigkeit nicht selbst
übernehmen, diese werden dann von der Staatskasse getragen.
Sollte ich Ihnen in Strafsachen als Pflichtverteidigerin beigeordnet werden, trägt auch hier die Staatskasse vorab die Anwaltskosten.