Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat ein Cannabisgesetz auf den Weg gebracht, das am 23. Februar 2024 vom Deutschen Bundestag verabschiedet wurde. Es sieht in § 44 Konsumcannabisgesetz (KCanG) vor, dass eine vom BMDV eingesetzte Arbeitsgruppe bis zum 31. März 2024 den Wert einer Konzentration von Tetrahydrocannabinol (THC, Wirkstoff von Cannabis) im Blut vorschlägt, bei dessen Erreichen nach dem Stand der Wissenschaft das sichere Führen eines Kraftfahrzeuges im Straßenverkehr regelmäßig nicht mehr gewährleistet ist.
Weitere Einzelheiten finden Sie in der entsprechenden Pressemitteilung:
Der neue Bußgeldkatalog - nun kommt er doch!
Am 09.11.2021 um 0:00 Uhr ist es soweit: Ab diesem Zeitpunkt werden alle Verkehrsverstöße nach den Vorschriften des neuen Bußgeldkataloges
geahndet. Das heißt... es wird teurer!
So werden beispielsweise bei Pkw und Motorrädern die bisherigen Verwarngelder für Überschreitungen bis 20 km/h verdoppelt. Die Regelsätze steigen damit bei Übertretungen von 16-20 km/h auf 60 € (außerorts) und 70 € (innerorts). Auch im Bereich ab 21 km/h werden die Bußgelder deutlich erhöht.
Neu ist auch, dass innerorts beim Rechtsabbiegen mit einem Kraftfahrzeug, welches eine zulässigen Gesamtmasse ab 3,5 t aufweist, Schrittgeschwindigkeit einzuhalten ist. Bei Verstößen drohen dem Fahrer eine Geldbuße von 70 € sowie ein Punkt in Flensburg.
Wesentliche Änderungen gibt es außerdem bei den Halte- und Parkverstößen. Ein Halten oder Parken auf einem Schutzstreifen für Radfahrer oder in zweiter Reihe wird nun mit Bußen von 55 € geahndet. Kommen Behinderung, Gefährdung oder Sachbeschädigung hinzu steigen die Geldbußen auf 70 €, 80 € bzw. 100 € und es wird ein Punkt in Flensburg eingetragen. Fahrer von Lieferdiensten und Paketzustellern laufen hier besonders schnell Gefahr, Punkte anzuhäufen.
Für alle Verkehrsteilnehmer, denen ein Verkehrsverstoß vorgeworfen wird, lohnt es sich zukünftig also um so mehr, den Vorwurf anwaltlich überprüfen zu lassen.
Geschwindigkeitsmessungen fehlerhaft (eine Überprüfung Ihres Bußgeldes lohnt sich)
Sie wurden mit dem Messgerät LEIVTEC XV 3 geblitzt? Dann stehen Ihre Chancen gut, wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung nicht belangt zu werden.
Bereits im Herbst 2020 hatten Sachverständige bei Testmessungen feststellten, dass es unter bestimmten Umständen zu unzulässigen Messabweichungen zu Lasten der Betroffenen kommt. Daraufhin wurde zunächst die Gebrauchsanweisung des Messgerätes dahingehend ergänzt, dass Messungen umfangreicher mittels Fotos zu dokumentieren waren. Trotzdem kam es bei weiteren Versuchen von Sachverständigen zu Fehlmessungen in bestimmten Szenarien. Zwischenzeitlich hat der Hersteller die Gerätenutzer angewiesen, keine Messungen mit dem Gerät mehr durchzuführen, bis die technischen Fragen geklärt sind.
Ordnungswidrigkeitenverfahren, denen eine Messung mit dem Gerät LEIVTEC XV 3 zugrunde liegen, sollten daher eingestellt werden.
Uns, als Teil der Gesellschaft, verlangt die derzeitige Pandemie Einiges ab: Kontaktverbote, Ausgangsbeschränkungen, Einschränkungen von Versammlungen, Schließung von Schulen und Kindertagesstätten... Grundrechte werden in vielfältiger Form eingeschränkt, Regeln werden aufgestellt und durchgesetzt. Sowohl das Infektionsschutzgesetz als auch die Bußgeldkataloge der Länder halten vor allem Bußgeld, und vereinzelt auch Straftatbestände bereit, mit denen wegen vermeintlicher Verstöße vorgegangen werden kann. Nachbarn überwachen sich gegenseitig. Bei all den Regeln kann schnell der Überblick verloren gehen. Regeln einzuhalten ist wichtig – gegen unverhältnismäßige und falsche Bußgeldbescheide und Strafvorwürfe vorzugehen, ist ebenso wichtig.
Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) sieht zahlreiche Bußgeld- und sogar Straftatbestände vor. So handelt u.a. ordnungswidrig, wer sich Versammlungsverboten widersetzt, Auskunftspflichten verletzt, Quarantäneanordnungen zuwiderhandelt oder die Anordnungen zur Schließung von Einrichtungen missachtet. Wer bestimmte Verbote umgeht und dadurch die Krankheit verbreitet, kann sich sogar strafbar machen.
Außerdem haben die Bundesländer eigene Bußgeldkataloge erlassen. Wer bspw. gegen Kontaktbeschränkungen verstößt, muss in Sachsen derzeit ein Bußgeld von 150,00 € zahlen.
Sicher ist, dass eine Eindämmung der Pandemie uns allen hilft. Wir
alle sind deshalb gefordert. Der Zweck heiligt jedoch nicht alle Mittel. So kann und darf auch in diesen Zeiten ein Bußgeld oder eine Strafe auf die Rechtmäßigkeit geprüft werden. Denn nicht
jeder Vorwurf wird berechtigt sein. Holen Sie sich daher rechtzeitig anwaltlichen Rat.
Diesel, Abgasskandal, VW u.a.
Sie haben ein Dieselfahrzeug mit illegaler Abschalteinrichtung erworben?
Egal, ob Pkw, Wohnmobil oder Transporter, egal ob von VW, Mercedes, Fiat, Jeep oder einem anderen Hersteller, viele Dieselfahrzeuge sind so "optimiert", dass sie
auf dem Prüfstand die vorgegebenen Emissionswerte erreichen, nicht aber im realen Straßenverkehr. Haben Sie ein solches Fahrzeug erworben und einen Rückruf des Kraftfahrtbundesamtes (KBA)
erhalten, prüfe ich gern Ihre Möglichkeiten, die z.B. zu einer Rückgabe des Fahrzeuges oder einer Minderung des Kaufpreises führen können.