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Aktuelles


Unabhängige Expertengruppe legt Ergebnis zu THC-Grenzwert im Straßenverkehr vor

 

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat ein Cannabisgesetz auf den Weg gebracht, das am 23. Februar 2024 vom Deutschen Bundestag verabschiedet wurde. Es sieht in § 44 Konsumcannabisgesetz (KCanG) vor, dass eine vom BMDV eingesetzte Arbeitsgruppe bis zum 31. März 2024 den Wert einer Konzentration von Tetrahydrocannabinol (THC, Wirkstoff von Cannabis) im Blut vorschlägt, bei dessen Erreichen nach dem Stand der Wissenschaft das sichere Führen eines Kraftfahrzeuges im Straßenverkehr regelmäßig nicht mehr gewährleistet ist.

 

Weitere Einzelheiten finden Sie in der entsprechenden Pressemitteilung:

 

https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Pressemitteilungen/2024/018-expertengruppe-thc-grenzwert-im-strassenverkehr.html

 


Der neue Bußgeldkatalog - nun kommt er doch!

 

Am 09.11.2021 um 0:00 Uhr ist es soweit: Ab diesem Zeitpunkt werden alle Verkehrsverstöße nach den Vorschriften des neuen Bußgeldkataloges geahndet. Das heißt... es wird teurer!

 

So werden beispielsweise bei Pkw und Motorrädern die bisherigen Verwarngelder für Überschreitungen bis 20 km/h verdoppelt. Die Regelsätze steigen damit bei Übertretungen von 16-20 km/h auf 60 € (außerorts) und 70 € (innerorts). Auch im Bereich ab 21 km/h werden die Bußgelder deutlich erhöht.

Neu ist auch, dass innerorts beim Rechtsabbiegen mit einem Kraftfahrzeug, welches eine zulässigen Gesamtmasse ab 3,5 t aufweist,  Schrittgeschwindigkeit einzuhalten ist. Bei Verstößen drohen dem Fahrer eine Geldbuße von 70 € sowie ein Punkt in Flensburg.

Wesentliche Änderungen gibt es außerdem bei den Halte- und Parkverstößen. Ein Halten oder Parken auf einem Schutzstreifen für Radfahrer oder in zweiter Reihe wird nun mit Bußen von 55 € geahndet. Kommen Behinderung, Gefährdung oder Sachbeschädigung hinzu steigen die Geldbußen auf 70 €, 80 € bzw. 100 € und es wird ein Punkt in Flensburg eingetragen. Fahrer von Lieferdiensten und Paketzustellern laufen hier besonders schnell Gefahr, Punkte anzuhäufen.

 

Für alle Verkehrsteilnehmer, denen ein Verkehrsverstoß vorgeworfen wird, lohnt es sich zukünftig also um so mehr, den Vorwurf anwaltlich überprüfen zu lassen.


Geschwindigkeitsmessungen fehlerhaft (eine Überprüfung Ihres Bußgeldes lohnt sich)

 

Sie wurden mit dem Messgerät LEIVTEC XV 3 geblitzt? Dann stehen Ihre Chancen gut, wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung nicht belangt zu werden.

 

Bereits im Herbst 2020 hatten Sachverständige bei Testmessungen feststellten, dass es unter bestimmten Umständen zu unzulässigen Messabweichungen zu Lasten der Betroffenen kommt. Daraufhin wurde zunächst die Gebrauchsanweisung des Messgerätes dahingehend ergänzt, dass Messungen umfangreicher mittels Fotos zu dokumentieren waren. Trotzdem kam es bei weiteren Versuchen von Sachverständigen zu Fehlmessungen in bestimmten Szenarien. Zwischenzeitlich hat der Hersteller die Gerätenutzer angewiesen, keine Messungen mit dem Gerät mehr durchzuführen, bis die technischen Fragen geklärt sind.

 

Ordnungswidrigkeitenverfahren, denen eine Messung mit dem Gerät LEIVTEC XV 3 zugrunde liegen, sollten daher eingestellt werden.


Uns, als Teil der Gesellschaft, verlangt die derzeitige Pandemie Einiges ab: Kontaktverbote, Ausgangsbeschränkungen, Einschränkungen von Versammlungen, Schließung von Schulen und Kindertagesstätten... Grundrechte werden in vielfältiger Form eingeschränkt, Regeln werden aufgestellt und durchgesetzt. Sowohl das Infektionsschutzgesetz als auch die Bußgeldkataloge der Länder halten vor allem Bußgeld, und vereinzelt auch Straftatbestände bereit, mit denen wegen vermeintlicher Verstöße vorgegangen werden kann. Nachbarn überwachen sich gegenseitig. Bei all den Regeln kann schnell der Überblick verloren gehen. Regeln einzuhalten ist wichtig – gegen unverhältnismäßige und falsche Bußgeldbescheide und Strafvorwürfe vorzugehen, ist ebenso wichtig.

Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) sieht zahlreiche Bußgeld- und sogar Straftatbestände vor. So handelt u.a. ordnungswidrig, wer sich Versammlungsverboten widersetzt, Auskunftspflichten verletzt, Quarantäneanordnungen zuwiderhandelt oder die Anordnungen zur Schließung von Einrichtungen missachtet. Wer bestimmte Verbote umgeht und dadurch die Krankheit verbreitet, kann sich sogar strafbar machen.

Außerdem haben die Bundesländer eigene Bußgeldkataloge erlassen. Wer bspw. gegen Kontaktbeschränkungen verstößt, muss in Sachsen derzeit ein Bußgeld von 150,00 € zahlen.

Sicher ist, dass eine Eindämmung der Pandemie uns allen hilft. Wir alle sind deshalb gefordert. Der Zweck heiligt jedoch nicht alle Mittel. So kann und darf auch in diesen Zeiten ein Bußgeld oder eine Strafe auf die Rechtmäßigkeit geprüft werden. Denn nicht jeder Vorwurf wird berechtigt sein. Holen Sie sich daher rechtzeitig anwaltlichen Rat.

 


Diesel, Abgasskandal, VW u.a.

Sie haben ein Dieselfahrzeug mit illegaler Abschalteinrichtung erworben?

 

Egal, ob Pkw, Wohnmobil oder Transporter, egal ob von VW, Mercedes, Fiat, Jeep oder einem anderen Hersteller, viele Dieselfahrzeuge sind so "optimiert", dass sie auf dem Prüfstand die vorgegebenen Emissionswerte erreichen, nicht aber im realen Straßenverkehr. Haben Sie ein solches Fahrzeug erworben und einen Rückruf des Kraftfahrtbundesamtes (KBA) erhalten, prüfe ich gern Ihre Möglichkeiten, die z.B. zu einer Rückgabe des Fahrzeuges oder einer Minderung des Kaufpreises führen können.


Urteile aus dem Verkehrsrecht

Urteil: Zu viele Parkverstöße - Fahrerlaubnisentzug! (Sa, 21 Jan 2023)
Das Verwaltungsgericht Berlin hat durch Urteil entschieden, dass ein Kraftfahrer, der innerhalb eines Jahres 159 Parkverstöße begeht, zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet ist und daher die Fahrerlaubnis entzogen werden kann.
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Urteil: Handyverstoß - Ablegen des Mobiltelefons auf den Oberschenkel (Sun, 30 Jan 2022)
Die verbotswidrige Benutzung eines Mobiltelefons durch ein Halten i.S.v. § 23 Abs. 1a Satz 1 StVO liegt nicht nur dann vor, wenn dieses mit der Hand ergriffen wird, sondern auch dann, wenn es auf dem Oberschenkel abgelegt wird.
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Handy zwischen Ohr und Schulter eingeklemmt - Handyverstoß? (Sat, 23 Jan 2021)
Im vorliegenden Fall wurde eine Frau wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung "geblitzt" und auf dem Messfoto war zu erkennen, dass sie telefonierte. Vor Gericht räumte sie zwar ein, telefoniert zu haben, jedoch habe sie das Telefon nicht "gehalten", sondern zwischen Ohr und Schulter eingeklemmt.
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BGH-Pressemitteilungen

Verurteilung eines Richters am Amtsgericht wegen Rechtsbeugung nach Untersagung von Coronaschutzmaßnahmen rechtskräftig (Wed, 20 Nov 2024)
Pressemitteilung 222/24 vom 20.11.2024
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Verurteilung wegen versuchten Mordes an Neugeborenem in Ulm rechtskräftig (Wed, 20 Nov 2024)
Pressemitteilung 221/24 vom 20.11.2024
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Verurteilung wegen Mordes und versuchten Mordes in Freiburg rechtskräftig (Wed, 20 Nov 2024)
Pressemitteilung 220/24 vom 20.11.2024
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